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   OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01   

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OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01 (https://dejure.org/2002,26662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2002 - 11 LA 3190/01 (https://dejure.org/2002,26662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2002 - 11 LA 3190/01 (https://dejure.org/2002,26662)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01
    Die Klägerin hat auch mit Rechtshängigkeit ihrer Klage - also ab 1. November 1999 -einen Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen in Höhe von 4 % gemäß §§ 291, 288 BGB i.d.F. des Gesetzes vom 21.7.1999 (BGBl I S. 1642); denn das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung es als allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts angesehen, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, es sei denn, das einschlägige Fachrecht trifft - was vorliegend aber nicht der Fall ist - eine gegenteilige Regelung (BVerwG, Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61).

    Während - wie oben ausgeführt - Prozesszinsen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts generell zu entrichten sind, sind ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verzugs- und andere materiell-rechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu gewähren (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1971 - 4 C 17.69 - BVerwGE 37, 239; vom 22.2.2001 - 5 C 34.00 - NVwZ 2001, 1057; v. 20.9.2001 - 5 C 5/00 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01
    Während - wie oben ausgeführt - Prozesszinsen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts generell zu entrichten sind, sind ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verzugs- und andere materiell-rechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu gewähren (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1971 - 4 C 17.69 - BVerwGE 37, 239; vom 22.2.2001 - 5 C 34.00 - NVwZ 2001, 1057; v. 20.9.2001 - 5 C 5/00 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01
    In dem Urteil ist zutreffend ausgeführt, dass der Entreicherungseinwand bei Rückforderungen zwischen öffentlich-rechtlichen Trägern grundsätzlich nicht eingreift (BVerwGE 60, 208, 211; vgl. auch Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 535).
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2002 - 11 LA 3190/01
    Während - wie oben ausgeführt - Prozesszinsen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts generell zu entrichten sind, sind ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verzugs- und andere materiell-rechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu gewähren (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1971 - 4 C 17.69 - BVerwGE 37, 239; vom 22.2.2001 - 5 C 34.00 - NVwZ 2001, 1057; v. 20.9.2001 - 5 C 5/00 - zitiert nach Juris).
  • VG Neustadt, 19.08.2014 - 5 K 1017/13

    Vergütung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für

    Vielmehr richtet sich die Verzinsung solcher Geldforderungen nach dem im Einzelfall geltenden Spezialrecht, wobei grundsätzlich eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gefordert wird (z.B. Niedersächs. OVG, Beschl. vom 12.03.2002, 11 LA 3190/01- juris -).
  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 1 A 356/03

    Auslandsverwendungszuschlag; Beamter; Dienst- und Treueverhältnis;

    Ein Anspruch auf Verzugszinsen nach den allgemeinen Grundsätzen des Privatrechtes gemäß §§ 288, 284 BGB im öffentlichen Recht setzt grundsätzlich eine entsprechende ausdrückliche gesetzliche Regelung voraus (BVerwG, Urt. v. 12.3.1993 - 8 C 31/92 -, ; Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2002 - 11 LA 3190/01 - OVG Münster, Urt: v. 31.1.1995 - 1 A 3395/91 -).
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